Jugendliche unter 16 Jahren haben KEINEN Zutritt auf das Festivalgelände.Jugendliche ab 16 Jahren haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person Zutritt ("Muttizettel" + Begleitperson).
“
Personensorgeberechtigt” ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht.
Eine
erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
Download der Erziehungsbeauftragung. ("Muttizettel")*Wichtig: Personen unter 18, die mit einer Erziehungsbeauftragung zum Festival kommen, müssen
gemeinsam mit ihrer erziehungsbeauftragten Begleitperson auf dem Gelände einchecken.